CDU Kreisverband Coesfeld

Arbeitsmarkt muss echte Teilhabe bieten

„Der erfreuliche Trend am deutschen Arbeitsmarkt hält unvermindert an. Der Arbeitsmarkt bietet dank der erfolgreichen Politik der christlich-liberalen Koalition immer mehr Menschen die Chance auf echte Teilhabe am Erwerbsleben. Auch immer mehr Langzeitarbeitslose finden eine Beschäftigung. Das heißt, die gezielte Förderung dieser Menschen hat immer mehr Erfolg. Wir sind auf dem richtigen Weg, auch wenn die Herausforderungen in diesem Bereich groß bleiben“, betonte zur heutigen Bekanntgabe der Arbeitsmarktdaten für Oktober der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling: ”Echte Teilhabe am Arbeitsmarkt bedeutet indes nicht nur, dass Menschen überhaupt einen Job finden. Es geht auch um die Qualität dieser Teilhabe: Menschen müssen für ihre Arbeit fair und menschenwürdig entlohnt werden. Für eine Partei, deren Politik auf dem christlichen Menschenbild beruht, ist dies eine Selbstverständlichkeit. Regelungen für tarifliche Lohnuntergrenzen entsprechen diesem christdemokratischen Wertebild; sie sind die Antwort auf Verwerfungen in der Tarifrealität.
In der Debatte müssen wir die Bedeutungsunterschiede zwischen Lohnuntergrenzen und gesetzlichem Mindestlohn trennscharf herausarbeiten. Lohnuntergrenzen werden nach den Vorstellungen der Union von einer gemeinsamen Kommission der Tarifpartner festgelegt, während ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn vom Staat verordnet würde. Lohnuntergrenzen stärken die Tarifautonomie und hebeln sie nicht aus. Gerade in Branchen, in denen nur schwer auskömmliche Löhne ausgehandelt werden, sollen die Tarifpartner die Lohnuntergrenzen eigenständig festlegen.

Schon der Wirtschaftswissenschaftler Alfred Müller-Armack, einer der Väter der sozialen Marktwirtschaft, hat 1946 erklärt: Gegen einen Mindestlohn ist nichts einzuwenden, solange er sich am sogenannten Gleichgewichtslohn orientiert. Deswegen ist es richtig, dass nicht die Politik diesen Mindestlohn gesetzlich festlegt, sondern dass sich die Tarifparteien mit Unterstützung der Wissenschaft in Kommissionen gemeinsam auf eine branchenspezifisch verbindliche Lohnuntergrenze verständigen.

Die Vereinbarung von Löhnen muss Aufgabe der Tarifpartner bleiben, bestehende Tarifverträge dürfen nicht ausgehebelt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz als Grundlage für den Mindestlohn in derzeit zehn Branchen hat sich positiv auf die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt. Entgegen den Befürchtungen haben sich keinerlei negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gezeigt. Das Entsendegesetz greift aber nur für Branchen mit starken Tarifparteien. Nun ist es an der Zeit, auch für die Branchen, die weniger als die Hälfte der an Tarifverträge gebundenen Arbeitnehmer beschäftigen, eine allgemeine Lohnuntergrenze zu vereinbaren. Hierfür wollen wir das Mindestarbeitsbedingungengesetz entsprechend überarbeiten.“