CDU Kreisverband Coesfeld

Röttgen: Fracking-Risiken klären

Bundesumweltminister antwortet auf Brief der Kreis-CDA/Delegation bei Erörterungstermin in Osnabrück

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft im Kreis Coesfeld freut sich, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen eine klare Haltung zur Erdgasförderung per Fracking-Verfahren hat. Nur dann, wenn Risiken definitiv ausgeschlossen werden können, dürfe das Fracking erlaubt werden, antwortete er jetzt auf eine Anfrage des CDA-Kreisvorstands. Dieser macht sich wie viele Bürger große Sorgen um die Gesundheit der Bevölkerung - vor allem auch um das Trinkwasser. Bekanntlich will die Firma Exxon Mobile giftige Stoffe in tiefe Gesteinsschichten pressen, um Erdgas daraus zu lösen. Zwar ist noch keine Bohrung im Kreis Coesfeld geplant. Aber die jetzt beabsichtigten Erkundungen sind so ausgelegt, dass unterirdisch auch das Gebiet des Kreises Coesfeld tangiert wird, insbesondere der nördliche Bereich. Das Frackingverfahren war jetzt auch Thema bei einem Erörterungstermin der Firma Exxon Mobile in Osnabrück, an der am Montag eine CDU-Delegation mit CDA-Vorstandsmitglied Ralf Steindorf an der Spitze teilnahm. In großer Offenheit, so Steindorf gegenüber unserer Zeitung, habe die Firma eingeräumt, dass das Fracking mit hohen Risiken verbunden sei. Die wolle sie aber bewusst eingehen.
Bundesminister Dr. Norbert Röttgen MdBBundesminister Dr. Norbert Röttgen MdB
Das sieht Röttgen anders. Zur Klärung der Risiken, schreibt er der Kreis-CDA, habe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben. Unabhängig von dem Ergebnis der Studie grenzt Röttgen die Anwendung des umstrittenen Verfahrens der Erdgassuche und -förderung bereits jetzt ein: "Und in besonders sensiblen Bereichen, wo beispielsweise Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, ist aus meiner Sicht Fracking ausgeschlossen."

Aus diesem Grund fordert nicht nur die CDA im Kreis Coesfeld, dass die Wasserbehörden und die betroffenen Kommunen in die Entscheidungen eingebunden werden. Bisher unterliegt das Genehmigungsversfahren ausschließlich dem Bergrecht, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt. Zuständig ist auch für den Kreis Coesfeld die Bezirksregierung Arnsberg.