CDU Kreisverband Coesfeld

Schiewerling: „Bund entlastet unsere Kommunen um Milliarden“

Millionenschwere Entlastung für Kommunen im Kreis Coesfeld! Der Bund übernimmt für die Kommunen schrittweise die Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das hat heute (Donnerstag, 8. November) der Bundestag beschlossen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling betonte dabei heute in Berlin, dass diese Entlastung allein für die Kommunen im Kreis Coesfeld schätzungsweise 27 Millionen Euro bis 2016 ausmachen wird. MdB Schiewerling war als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion maßgeblich an dieser Entlastung für unsere hiesigen Kommunen in der Koalition beteiligt.


In seiner Bundestagsrede zur Verabschiedung der Gesetzesänderung betonte MdB Schiewerling am Nachmittag, dass der Bund insgesamt die Städte und Gemeinden unseres Landes in Milliardenhöhe entlaste. „Damit erweisen sich CDU und CSU erneut als die verlässlichen Partner unserer Kommunen. Die Union unterstreicht damit erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei“, sagte MdB Schiewerling in Berlin.

Der Bund übernimmt die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten. Die Union hält damit ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Das Gesetz bringt den Kommunen eine bereits seit langem geforderte Entlastung. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um voraussichtlich 20 Milliarden Euro. „Damit leisten wir einen starken Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der Kommunen“, unterstrich MdB Schiewerling.

Die Union korrigiert die Fehler von Rot-Grün. Die im Jahr 2003 eingeführte Grundsicherung im Alter wurde damals auf die Kommunen übertragen, ohne die notwendige Finanzierung sicherzustellen.

Seit 2003 haben sich die Kosten allerdings verdreifacht. Unter anderem nahmen auch Ältere die Grundsicherung in Anspruch, für die eine mögliche Unterstützung und Solidarität innerhalb ihrer eigenen Familie nicht möglich war. Etliche Senioren können oder wollen – trotz ihres eigenen und zum Teil jahrzehntelangen Einsatzes für ihre Kinder oder andere Familienangehörige – diese Solidarität der eigenen Familie nicht zumuten.

Die Entlastung für die Kommunen wirkt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern vor allem auch langfristig. Wegen der demografischen Entwicklung werden die Ausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen.

Mit einem Änderungsantrag haben wir die Berechnung der Erstattungszahlungen verändert. Auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Fiskalpakt werden künftig die Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres quartalsweise erstattet. Bisher bezog sich die Erstattung der Nettoausgaben auf das Vorvorjahr. Das entlastet die Länder schon im kommenden Jahr um eine halbe Milliarde Euro.

Mit dem Gesetz verwirklichen wir unseren Ansatz der Subsidiarität: Aus der alten Sozialhilfe, für die die Kommunen allein zuständig waren, wurde die Grundsicherung im Alter entwickelt. Die Leistung wurde ausgeweitet. Der Bund setzt die Kommunen nun in die Lage, ihrer vom Bund auferlegten Verantwortung nachzukommen. Die Durchführung bleibt bei den Kommunen. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.