CDU Kreisverband Coesfeld

Finanzielle Beteiligung der Bürger ermöglichen

"Nottuln.Wind GmbH" wird gegründet

Die CDU in der Gemeinde Nottuln begrüßt die anstehende Gründung der „Nottuln.Wind GmbH“, für die der Rat in einer Sondersitzung am vergangenen Mittwoch mit überwältigender Mehrheit noch einmal grünes Licht gab, nachdem die Kommunalaufsicht aufgrund der Gemeindeordnung noch einen klarstellenden Beschluss über die Inhalte des Gesellschaftsvertrags der gemeindeeigenen Gesellschaft gefordert hatte. Die Zeichnung der ersten Anteile an Windenergievorhaben für Bürger ist für März vorgesehen, weshalb nun die Sondersitzung notwendig wurde, um den Gründungsakt noch rechtzeitig vollziehen zu können.

Foto: Christiane LangFoto: Christiane Lang

Arnd Rutenbeck, CDU-Fraktionsvorstand, betont dabei: „Der Gesellschaftsvertrag regelt die formal-juristische Hülle, mit der die Gesellschaft arbeitsfähig wird. Ausdrücklich ging es hierbei nicht um die Beteiligungskonditionen an einzelnen Windenergieprojekten“. Aufgabe der Beteiligungsgesellschaft wird es sein, eine Beteiligungsplattform zu betreiben, über die Nottulner Bürgerinnen und Bürger sich finanziell an den Windprojekten im Gemeindegebiet beteiligen können – nicht etwa, selbst finanziell einzusteigen.

Rechtliche Grundlage hierfür ist das nordrhein-westfälische Bürgerenergiegesetz, das den Gemeinden Verhandlungsspielraum mit Windkraftbetreibern einräumt und Mindestbeteiligungen für die Bürgerschaft vorsieht. Die zu gründende Gesellschaft selbst soll dabei nur vermitteln und die Plattform betreiben. Verhandlungen mit den Betreibern bleiben ausdrücklich der Gemeinde vorbehalten und unterliegen der Mitbestimmung des Rates.

„Uns ist wichtig, dass insbesondere die direkt betroffenen Anlieger bei Windkraftprojekten eine besondere Beteiligungsmöglichkeit erhalten“, macht Dr. Andrea Quadt-Hallmann vom CDU-Fraktionsvorstand klar. Bei den nun zur Beteiligung anstehenden und genehmigten Projekten „Roruper Berg“ und „Nottuln-Gladbeck“ handle es sich um Bürgerwindprojekte, in denen die Anlieger und betroffene Landwirte selbst die Projekte stemmen. Für die übrige Nottulner Bürgerschaft bilden Nachrangdarlehen, die über die Plattform der „Nottuln.Wind“ gezeichnet werden sollen, eine Möglichkeit, zu festem Zinssatz an den Erträgen der Anlagen zu partizipieren.

„Dieses Modell hat jedoch für uns keine Bindungswirkung für künftige Vorhaben, gerade, wenn nicht die Anlieger selbst Betreiber sind. Wir werden uns in anstehenden Verhandlungen immer wieder für die besten Konditionen für die Nottulnerinnen und Nottulner starkmachen“, so Fraktionsvorstand Marco Upmann abschließend. Diese Verhandlungen sind rechtlich immer erst im Anschluss an die Genehmigung von Anlagen vorgesehen.